Streit um das Arktisgas

Die Polaranrainerstaaten beschäftigen sich damit, wie sie ihre Besitzansprüche an den Bodenschätzen begründen, erweitern und real durchsetzen können. Ende Mai trafen sich beispielsweise auf Grönland Mininster aus Russland, Kanada, Dänemark, Norwegen und den USA. Es ging um gemeinsame Vereinbarungen, um Zwist zu vermeiden. Bei den künftig zu erwartenden Preisen für Öl und Gas ist sowas zu vermeiden. Noch sind in der Polarrgion nur Forschungsschiffe unterwegs. Damit dies so bleibt und sie nicht von der Marine abgelöst werden, versucht man die ganze Angelegenheit international zu regeln. Der Auftrag der Forschungsschiffe befasst sich mit der Vermessung der Festlandschelfe. Hierbei handelt es sich um die flachen Meeresböden, die eine Verlängerung der Kontinente unter Wasser darstellen. Dahinter folgt der Kontinentalabhang mit der Tiefsee.

Rechtliches

Der Leser mag sich fragen, was ein Festlandschelf mit Gasbohrungen zu tun hat. Es handelt sich dabei um nichts anderes als Polik. Denn wer Ansprüche auf eine besonders große Schelfzone erhebt, muss nachweisen, dass z.B. Gesteinsproben denen vom Festland gleichen. So kann dann das Recht auf eine größere Feuchtzone reklamiert werden. Die Ergebnisse können bei der Festlandsockel-Grenzkommission in New York eingereicht werden. In der Kommission sitzen Naturwissenschaftler, aber keine Juristen, obwohl es um die Aufteilung eines bis jetzt mehr oder weniger staatenlosen Raumes geht. Allen Küstenstaaten wird zunächst einmal eine Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (370,4 km) zugestanden. Dort können sie schalten und walten, wie sie wollen. Gelingt der Nachweis, dass das Festlandschelf weiter reicht, kann die UNO-Behörde den Bereich auf 350 Seemeilen und in Sonderfällen auch um mehr ausweiten.

Aktuelle Bemühungen

Dies führt dann zu so kuriosen Aktionen wie der des russischen Parlamentsvizepräsidenten Artur Tschilingarow, der sich im August 2007 mit einer Tauchkapsel auf den Meeresgrund der Arktis absenken lies und dort zusammen mit der Besatzung eine russisches Fähnchen in den gelblichen Schlammboden rammte. Russland beansprucht insgesamt 1,2 Millionen qm² Meeresboden und hofft auf eine Ausweitung seiner Feuchtzone auf 350 Seemeilen. Ein erster Antrag wurde 2002 zurückgewiesen. Die Mitglieder der Uno-Konvention, die ihre Hoheitszonen korriegieren möchten, müssen dies spätestens zehn Jahre nach der Ratifizierung des Abkommens getan haben. Am 13. Mai 2009 läuft die Frist für 122 Länder ab.